1. Mit Betreten des Veranstaltungsgeländes akzeptiert jeder Besucher ausdrücklich diese Veranstaltungsordnung. Zum Veranstaltungsgelände zählen Parkplätze, Musikbereiche sowie alle Wegflächen, die unmittelbar dem Festival zuzuordnen sind.
  1. Den Anordnungen der Sicherheits- und Ordnungskräfte ist Folge zu leisten, dies gilt ergänzend zu diesen Regelungen.
  1. Das Betreten der Musikbereiche ist nur mit einer gültigen Eintrittskarte erlaubt.
  1. Besucher die durch Alkohol oder Rauschmittel beeinträchtigt sind, haben keinen Anspruch auf Einlass in die Musikbereiche.
  1. Beim Betreten der Musikbereiche erfolgt eine Durchsuchung aller Personen (Bodycheck) und ihrer mitgeführten Taschen und Rucksäcke auf verbotene Gegenstände.

 

Verboten sind

  • Taschen ab einer Größe von DIN A4
  • Schuss-, Hieb-, Stich- und sonstige Waffen aller Art
  • Sägen, Äxte, Beile und vergleichbares Werkzeug
  • Feuerwerkskörper, Wunderkerzen, Sternwerfer, Brandbeschleuniger und sonstige pyrotechnische Gegenstände aller Art (u.a. Bengalische Feuer)
  • Stühle-, Sitzmöbel und Sitzgelegenheiten (z.B. Styroporwürfel)
  • AUFZEICHNUNGSGERÄTE: professionelles Ton-, Foto- und Videoequipment ist untersagt
  • SONSTIGES: sperrige Gegenstände wie: Fahnenstangen, Regenschirme, Motorradhelme, Styroporwürfel (als Steh- oder Sitzgelegenheit), sonstiges Camping-Equipment.
  • Tiere dürfen nicht mitgenommen werden. Im Zweifelsfall bitte einen der zuständigen Securities / Supervisors ansprechen.
  • Deo-, Haarspray-, und ähnliche unter Druck stehende Behälter (Wurfgeschosse und auch durch Entzündung des Inhaltes erhebliche Gefahr)
  • Medikamente in unüblichen Mengen bzw. außerhalb der Originalverpackung

Das Mitführen solcher Gegenstände kann zur Abweisung des Besuchers und zum Ausschluss des Besuchers von der Veranstaltung führen; mitgeführte Gegenstände dieser Art können, so sie eine Gefährdung darstellen, von den Mitarbeitern des Sicherheits- und Ordnungsdienstes konfisziert werden. Illegale Gegenstände werden, ggf. begleitet von einer entsprechenden Anzeige, an die Polizei übergeben.

Um einen zügigen Einlass in das Festivalgelände für alle Besucher zu gewährleisten, bitten wir auf die Mitnahme von Rucksäcken, Backpacks und größeren Taschen zu verzichten.

Erlaubt sind

  • Persönliche Kleidung
  • Einwegkameras, Pocketkameras und Mobiltelefone

 

  1. Fluchtwege und Treppen sind freizuhalten.
  1. Tiere sind nicht erlaubt. Ausnahmen gelten für Blindenhunde und Spürhunder der Polizei.
  1. Jeder Besucher ist angehalten, auf sein Eigentum zu achten und sich vor Diebstählen zu schützen. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden und Verluste, die dem Nutzer und Besucher durch Diebstahl, Feuer, Naturereignisse oder sonstige Vorkommnisse entstehen.
  1. Während der Veranstaltung sind Abfälle sind in die bereitgestellten Tonnen zu entsorgen.
  1. Auf allen Veranstaltungsflächen gilt das Jugendschutzgesetz.
  1. Urinieren außerhalb der dafür vorgesehenen Toiletten und Einrichtungen ist nicht gestattet.
  1. Mutwillige Beschädigungen jeglicher Gegenstände und Einrichtungen sind untersagt und werden als Vandalismus verfolgt. Hierzu zählen auch das Beschriften und Bemalen von Wänden und Einrichtungen des Weltkulturerbes.
  1. Das Betreten von Wallanlagen, Erklettern von Zäunen, Lichtmasten, Gebäuden, Stromkästen, Sanitärstationen, Mobiltoiletten und anderen Infrastruktureinrichtungen auf dem gesamten Veranstaltungsgelände ist verboten.
  1. Personen die sich ohne eine Berechtigung auf dem eingefriedeten Veranstaltungsgelände aufhalten, werden wegen Leistungserschleichung (§ 265a StGB) und Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) angezeigt!
  1. Bitte verhaltet Euch rücksichtsvoll und tolerant gegenüber den anderen Festivalbesuchern.
  1. Die Nichtbefolgung der Hausordnung kann zu einem vollständigen Ausschluss von der Veranstaltung führen.
  1. Jede Gefährdung anderer Besucher – insbesondere durch Abbrennen von Feuerwerkskörpern (u.a. Bengalische Feuer) – ist strengstens untersagt und führt zum Ausschluss von der Veranstaltung.
  1. Mit einem Ausschluss von der Veranstaltung verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Ein Anspruch auf erneuten Einlass oder auf Rückerstattung des Kaufpreises ist ausgeschlossen.
  1. Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände und in den Park- und Campingbereichen gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). Die Zufahrt zum Veranstaltungsgelände ist beschränkt. Im Bereich des Veranstaltungsgeländes und der Parkbereiche darf nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. In Parkbereichen dürfen nur Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis max. 3,5t inkl. Kfz-Anhänger abgestellt werden. Eine Ausnahme stellen Wohnmobile, Wohnwagen, Faltanhänger und PKW-Busse dar, die ebenfalls auf diesen Flächen geparkt werden dürfen.
  1. Die Parkberechtigung entfällt, wenn das abgestellte Fahrzeug nicht haftpflichtversichert und/oder zwangsentstempelt und/oder nicht mit einem amtlichen Kennzeichen mit gültiger Prüfplakette versehen ist. Weiterhin dürfen keine Fahrzeuge abgestellt werden, deren Tank oder Motor undicht ist, bzw. die in keinem verkehrssicheren Zustand sind oder von denen eine Gefahr ausgehen könnte.
  1. Es wird je Fahrzeug eine Parkgebühr erhoben.
  1. Wildes Parken ist untersagt und wird behördlich verfolgt; Fahrzeuge dürfen nur auf genehmigten und ausgewiesenen Parkflächen oder Parkplätzen abgestellt werden. Fahrzeuge, die außerhalb gekennzeichneter Parkflächen oder durchfahrtsbehindernd auf Fahrwegen oder in Rettungsgassen abgestellt sind, werden abgeschleppt. Die dafür anfallenden Gebühren trägt der Verursacher.
  1. Es besteht kein Anspruch auf einen Parkplatz. Die Parkplätze werden den Besuchern von Ordnern zugewiesen. Die Flucht- und Rettungsgassen sind immer von Aufbauten freizuhalten.
  1. Eine Bewachung der auf Parkplätzen abgestellten Fahrzeuge erfolgt nicht. Das Parken von Fahrzeugen geschieht auf eigene Gefahr. Ordnungsdienstpersonal wird zur Einweisung und zur Kontrolle der Zugangsberechtigungen eingesetzt, nicht zur Bewachung der Fahrzeuge!
  1. Eine Haftung des Veranstalters für Schäden durch Diebstahl oder Beschädigung der auf den Parkplätzen abgestellten Fahrzeuge ist ausgeschlossen.
  1. Ergänzend zur Veranstaltungsordnung gelten die aktuellen Aushänge und die Anweisungen des Ordnungspersonals vor Ort, sowie die aktuellen Hinweise auf der offiziellen Homepage www.electro-magnetic.de