Musikkonzerte gelten nicht als Tanzveranstaltungen, daher gelten die zeitlichen Beschränkungen für Diskobesuche hier nicht, in Ausnahmefällen kann es allerdings behördlich angeordnet werden, in diesen Fällen weisen wir gesondert darauf hin.

  • Unter 14 Jahren ist der Konzertbesuch nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten möglich.
  • Für Personen von 14 bis 16 Jahren ist ein Besuch möglich, wenn sie einen vom Erziehungsberechtigten bestimmten volljährigen Begleiter dabei haben und die Übertragung der Erziehungsberechtigung schriftlich mitführen (einen „Muttizettel“). Eine Ausnahme bilden Konzerte, die vor 22:00 Uhr enden, in dem Fall ist die Übertragung der Erziehungsberechtigung nicht notwendig.
  • Ab 16 Jahren gibt es keine weiteren Beschränkungen, sofern das Konzert vor 24:00 Uhr endet.

Den Muttizettel findet ihr hier.